Rechtsprechung
OLG Bamberg, 31.03.2003 - 4 U 204/02 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Voraussetzungen des Anspruchs auf Rückzahlung eines Darlehens; Wirksamkeit eines Schuldbeitritts; Unterzeichnung eines Darlehensvertrages durch Eheleute; Begriff des Darlehensnehmers; Eigenes Interesse an einer Kreditaufnahme; Überforderung des Bürgen oder Mithaftenden
- FIS Money Advice (Volltext/Auszüge)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Forderung
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Kreditrecht - Mitunterzeichnende Ehefrau auch Mitdarlehensnehmerin?
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- RA Kotz (Leitsatz und Zusammenfassung)
Mitdarlehensnehmer - Mitunterzeichnende Ehefrau ist dies nicht zwangsläufig
- zbb-online.com (Leitsatz)
BGB § 138
Abgrenzung von Mitdarlehensnehmer und bloßer Mithaftung
Verfahrensgang
- LG Würzburg, 24.10.2002 - 62 O 296/02
- OLG Bamberg, 31.03.2003 - 4 U 204/02
- OLG Bamberg, 31.03.2003 - 1 U 204/02
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (5)
- BGH, 28.05.2002 - XI ZR 205/01
Abgrenzung von Mitdarlehensnehmerschaft und Mithaftung
Auszug aus OLG Bamberg, 31.03.2003 - 4 U 204/02
Echter Mitdarlehensnehmer ist nach der ständigen Rechtsprechung des BGH nur, wer ein eigenes - sachlich und/oder persönliches - Interesse an der Kreditaufnahme hat und als im Wesentlichen gleichberechtigter Partner über die Auszahlung sowie die Verwendung der Darlehensvaluta mit entscheiden darf (BGHZ 146, 37, 41; WM 1998, 2366 f.; WM 2002, 223, 224; NJW 2002, 2705 ff.).Die kreditgebende Bank hat es daher nicht in der Hand, etwa durch eine im Darlehensvertrag gewählte Formulierung wie z.B. "Mitdarlehensnehmer", "Mitantragsteller", "Mitschuldner" oder dergleichen einen bloß Mithaftenden zu einem gleichberechtigten Mitdarlehensnehmer zu machen und dadurch den Nichtigkeitsfolgen des § 138 Abs. 1 BGB zu entgehen (ständige Rechtsprechung des BGH, vgl. zuletzt NJW 2002, 2705 ff.).
In einem solchen Fall krasser finanzieller Überforderung ist nach der allgemeinen Lebenserfahrung ohne Hinzutreten weiterer Umstände widerleglich zu vermuten, dass der dem Hauptschuldner persönlich nahestehende Bürge oder Mithaftende die für ihn ruinöse Personalsicherheit allein aus emotionaler Verbundenheit mit dem Hauptschuldner übernommen und der Kreditgeber dies in sittlich anstößiger Weise ausgenutzt hat (ständige Rechtsprechung; vgl. etwa BGHZ 136, 346, 351; 146, 37, 47;. WM 2000, 410 f.; NJW 2002, 2705 ff.).
- BGH, 14.11.2000 - XI ZR 248/99
Wirksamkeit der bürgschaftlichen Mithaftung eines Ehegatten
Auszug aus OLG Bamberg, 31.03.2003 - 4 U 204/02
Echter Mitdarlehensnehmer ist nach der ständigen Rechtsprechung des BGH nur, wer ein eigenes - sachlich und/oder persönliches - Interesse an der Kreditaufnahme hat und als im Wesentlichen gleichberechtigter Partner über die Auszahlung sowie die Verwendung der Darlehensvaluta mit entscheiden darf (BGHZ 146, 37, 41; WM 1998, 2366 f.; WM 2002, 223, 224; NJW 2002, 2705 ff.).In einem solchen Fall krasser finanzieller Überforderung ist nach der allgemeinen Lebenserfahrung ohne Hinzutreten weiterer Umstände widerleglich zu vermuten, dass der dem Hauptschuldner persönlich nahestehende Bürge oder Mithaftende die für ihn ruinöse Personalsicherheit allein aus emotionaler Verbundenheit mit dem Hauptschuldner übernommen und der Kreditgeber dies in sittlich anstößiger Weise ausgenutzt hat (ständige Rechtsprechung; vgl. etwa BGHZ 136, 346, 351; 146, 37, 47;. WM 2000, 410 f.; NJW 2002, 2705 ff.).
- BGH, 04.12.2001 - XI ZR 56/01
Mitunterzeichnung des Darlehensvertrages durch den finanziell überforderten …
Auszug aus OLG Bamberg, 31.03.2003 - 4 U 204/02
Echter Mitdarlehensnehmer ist nach der ständigen Rechtsprechung des BGH nur, wer ein eigenes - sachlich und/oder persönliches - Interesse an der Kreditaufnahme hat und als im Wesentlichen gleichberechtigter Partner über die Auszahlung sowie die Verwendung der Darlehensvaluta mit entscheiden darf (BGHZ 146, 37, 41; WM 1998, 2366 f.; WM 2002, 223, 224; NJW 2002, 2705 ff.). - BGH, 27.01.2000 - IX ZR 198/98
Sittenwidrigkeit einer Bürgschaftsverpflichtung
Auszug aus OLG Bamberg, 31.03.2003 - 4 U 204/02
In einem solchen Fall krasser finanzieller Überforderung ist nach der allgemeinen Lebenserfahrung ohne Hinzutreten weiterer Umstände widerleglich zu vermuten, dass der dem Hauptschuldner persönlich nahestehende Bürge oder Mithaftende die für ihn ruinöse Personalsicherheit allein aus emotionaler Verbundenheit mit dem Hauptschuldner übernommen und der Kreditgeber dies in sittlich anstößiger Weise ausgenutzt hat (ständige Rechtsprechung; vgl. etwa BGHZ 136, 346, 351; 146, 37, 47;. WM 2000, 410 f.; NJW 2002, 2705 ff.). - BGH, 06.10.1998 - XI ZR 244/97
Sittenwidrigkeit der Mithaftung der nicht leistungsfähigen Ehefrau bei einer …
Auszug aus OLG Bamberg, 31.03.2003 - 4 U 204/02
Echter Mitdarlehensnehmer ist nach der ständigen Rechtsprechung des BGH nur, wer ein eigenes - sachlich und/oder persönliches - Interesse an der Kreditaufnahme hat und als im Wesentlichen gleichberechtigter Partner über die Auszahlung sowie die Verwendung der Darlehensvaluta mit entscheiden darf (BGHZ 146, 37, 41; WM 1998, 2366 f.; WM 2002, 223, 224; NJW 2002, 2705 ff.).